Kosten

Die Berechnung meiner Diagnostik und therapeutischen Behandlung unterliegt der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten werden von der Krankenversicherung nicht immer vollständig übernommen.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlungkosten leider nicht. Privat Krankenversicherte, privat Zusatzversicherte sowie beihilfeberechtigte Personen können die anfallenden Kosten bei Ihrer Versicherung geltend machen und erhalten je nach individuell vereinbarten Tarif Erstattungsleistungen. Erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder schriftlich einen Termin, da ich Ihnen unnötige Wartezeiten ersparen möchte.

Leider müssen nicht eingehaltene oder kurzfristig abgesagte Termine (24 Std. zuvor) mit 50% der Gesamtkosten in Rechnung gestellt werden.